Unsere AGB
Alles Wichtige zu unseren Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und der Land of Green GmbH. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung vom Gast ausdrücklich anerkannt.
Die vertraglichen Leistungen des Land of Green Naturresort werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Land of Green GrmbH Vertragsbestandteil.
Angebot
Die Erstellung eines Angebotes ist unverbindlich und kostenlos und erfolgt in der Regel online unter www.landofgreen.de.
Reservierung / Buchung
Buchungen können auf der Homepage unter www.landofgreen.de oder per E-Mail unter
Buchungsbestätigung
Die Buchung kommt durch die schriftliche Bestätigung oder eine bestätigte E-Mail der Land of Green GmbH zustande. Eine bestätigte Reservierung ist für beide Vertragspartner bindend. Die Unterkunft/Stellplatz/Zeltplatz ist bis zum Anreisetag ab 15.00 Uhr reserviert und freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, sofort über eine abweichende oder spätere Anreise zu unterrichten. Die Abreise muss bis 11 Uhr (Häuser) / 12 Uhr (Stell-/Zeltplatz) erfolgen.
Reisegrupppen
Gruppen, von mindestens 5 Personen, werden nur nach Voranmeldung angenommen. Grundsätzlich hat bei einer Gruppe, ein von der Gruppe bevollmächtigter, verantwortlicher Ansprechpartner, vor Ort der Verwaltung des Land of Green zur Verfügung zu stehen.
Jugendliche
Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurde.
Anreise und Abreise
Als Miettag gilt die Zeit von 15.00 Uhr bis 11 Uhr (Häuser) / 12 Uhr (Stell-/Zeltplatz) des folgenden Tages. Die Unterkunft/Stellplatz/Zeltplatz kann am ersten Tag der Mietzeit ab 15.00 Uhr belegt werden. Er ist am Tage des Mietzeitendes bis 11 Uhr (Häuser) / 12 Uhr (Stell-/Zeltplatz) Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe am Tage des vereinbarten Mietendes bis 11 Uhr (Häuser) / 12 Uhr (Stell-/Zeltplatz), können wir nach unserer Wahl den Preis für einen zusätzlichen Miettag erheben, die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten. Nach Absprache mit der Land of Green Verwaltung kann unter Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreisegenehmigung erteilt werden, wenn dies belegungstechnisch möglich ist. Eine vorzeitige Abreise ist der Platzverwaltung unverzüglich bekannt zu geben.
Anreisen vor 15 Uhr, sind ebenfalls mit der Platzverwaltung rechtzeitig zu klären, hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Ein Kostenaufschlag kann erhoben werden.
Die Anreise sollte bis 18:00 Uhr erfolgen. Verspätungen sind per Mail oder telefonisch zu melden. Sollte dieses nicht erfolgen bzw. keine Erreichbarkeit sein, so hat der Vermieter das Recht, den Stellplatz/ die Häuser ab 18:00 Uhr anderweitig zu vermieten.
Platznutzung
Die gebuchte Unterkunft/Stellplatz/Zeltplatz/Baumzelt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet hat und darf nur mit dem angemeldeten Fahrzeug befahren werden. Für die angemeldeten Personen haftet der Gast, der die Buchung getätigt hat, persönlich und für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.
Rückgabe
Die Unterkunft/Stellplatz/Zeltplatz/Baumzelt ist am Abreisetag ordnungsgemäß und gereinigt zurückzugeben. Wir sind berechtigt, bei Schäden die zur Behebung erforderlichen Beträge zu verlangen.
Aufstellen von Wohnwagen und Zelten
Das Aufstellen von Wohnmobilen/-wagen und Zelten kann von uns einheitlich geregelt werden, um Belangen der Sicherheit und Ordnung Rechnung zu tragen. Den Weisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor und sind berechtigt, dem Mieter einen anderen Standplatz zuzuweisen, wenn dies aus erheblichen Gründen (z.B. Brandschutz, Sicherheitsabstände) oder aus technischen Gründen notwendig ist. Die Umlegung muss jedoch für den Mieter zumutbar sein.
Mietgegenstand
Jeder Mieter (und natürlich Mieterin) und Mitreisende ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietobjekte, Inventar und die gemietete Unterkunft/Stellplatz/Zeltplatz/Baumzelt sowie das Eigentum anderer Gäste pfleglich zu behandeln. Mieter sind verpflichtet, Schäden, die er/sie, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht haben, uns zu melden und zu ersetzen.
Besucher
Die Nutzung der Unterkunft/Stellplatz/Zeltplatz/Baumzelt ist nur dem Mieter und seinen im Vertrag angekündigten Mitreisenden gestattet. Besucher sind vor dem Betreten der Anlage anzumelden. Der Mieter hat für die Besucher ein gesondertes Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Preisliste zu entnehmen ist.
Ruhezeiten
In der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist Ruhezeit. Eine An- bzw. Abreise ist innerhalb dieser Zeiten nicht möglich.
Anzeigepflichten
Bei bestehenden Mängeln ist der Gast verpflichtet, der Verwaltung den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Gast keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.
Leistungen, Preise, Zahlung:
Die Land of Green GmbH ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise zu zahlen.
Eventuelle Zusatzleistungen während des Aufenthalts werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei allen Buchungsobjekten, die noch nicht bei Buchung online via Kreditkarte oder Paypal bezahlt wurden, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Abreise, vollständig und ohne Abzug, zu entrichten.
Rücktritt des Auftragnehmers vom Vertrag:
Die Land of Green GmbH ist berechtigt aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B, über die Identität des Auftraggebers oder den Zweck der Veranstaltung, gebucht werden.
Rücktritt des Auftraggebers
Bei Rücktritt ist die Land of Green GmbH berechtigt, Stornokosten als Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen, gemäß der nachstehenden Staffel von Fristen und Prozentsätzen.
Zusätzlich fällt grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20€ an.
b) Bei weniger als 60 Tagen bis einschließlich 30 Tage vor Anreise ist der Gast verpflichtet, 30% des Preises zu zahlen.
c) Ab dem 29. Tag bis zu 15 Tage vor Anreise werden 50% des Preises fällig.
d) Ab dem 14. Tag vor Anreise muss der Gast 80% des Preises erstatten.
Bei Bezahlung mit einem Gutschein verfällt er anteilig seinen Wert der Stornierungsregeln.
Eine Stornierung oder Umbuchungswunsch des Gastes muss schriftlich erfolgen.
Bei vorzeitiger Abreise ist der Kunde verpflichtet, für den restlichen Zeitraum die Kosten zu begleichen.
Reiserücktrittsabsicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung. Die Absicherung ist gültig vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Abreise. Sie tritt in Kraft, wenn eine oder mehrere angemeldete Personen aus bestimmten Gründen nicht reisen können. Ihr Versicherungsmakler kann hierzu Auskunft geben.
Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Kündigung
Die Land of Green GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Gast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Platzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
Haftung
Die Land of Green GmbH haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Naturresorts. Insbesondere ist keine Haftung des Naturresorts gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Platzordnung, welche am Platz aushängt und auf Wunsch auch ausgehändigt wird, ist für alle Gäste verbindlich. Aus wichtigem Grunde, so z. B. bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Platzordnung, sind wir zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
Parken
Die Fahrzeuge der Besucher und eigene Zweitfahrzeuge sind außerhalb des Platzes auf ausgewiesenen Parkplätzen zu parken.
Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand ist Hamburg.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die den AGB und den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. In gleicher Weise ist bei Regelungslücken zu verfahren.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand der AGB 02.06.2020